Nach der Deutschen Einheit war Matthias ab 4.11.1991 einer der ersten Richter der neu gebildeten Verwaltungsgerichtsbarkeit im neuen Land Brandenburg - anfangs noch an den Kammern für Verwaltungssachen am DDR-Kreisgericht Potsdam-Stadt, ehe das Verwaltungsgericht Potsdam zum 1.1.1993 errichtet wurde.

Als Verwaltungsrichter war ihm immer bewusst, dass er die Aufgabe hatte, die Bürger gegen unrechtmässige Staatsgewalt zu schützen. Dies wird im Grundgesetz garantiert, im Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Artikel 19 Absatz 4 (Rechtsweggarantie).
Gerade angesichts der globalen Erosion demokratischer Rechtsstaaten war er der Auffassung: "Der Kern unseres freiheitlichen Staates ist die Rechtsweggarantie; sie macht den Unterschied". Er hat mitgeholfen, dieses Grundrecht wirksam zu halten.